Fakten_Zahlen

Sexuallisierte Gewalt

ist so alt wie die Menschheit
jede:r Zehnte ist betroffen
betrifft alle Gesellschaftsschichten
ist unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht und Behinderung
mögliche Folgen: Posttraumatische Belastung, Depression, Ängste etc.
 

Neue Medien haben auch neue Felder für Täter:innen eröffnet

Cybercriminalität (z. B. Kinderpornografie) 2019: 12.262 Fälle (+65% zum Vorjahr)
Strafbares Einwirken auf Kinder mit technologischen Mitteln, auch Cybergrooming genannt (§ 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB). Dabei handelt es sich um eine gezielte Anbahnung sexueller Interaktionen; beispielsweise über sexuelle Chatgespräche, den Austausch von Bildern oder per Videochat
2018: 2.439 Fälle
2019: 3.264 Fälle (+34%)
Anmerkung Sorgfältiger wäre es, beispielsweise von der Darstellung oder Dokumentation sexualisierter Gewalt an Kindern zu sprechen, um eine Unterscheidung zu einvernehmlicher Sexualität zwischen Erwachsenen klarzustellen.
 

Zahlen im Hellfeld (angezeigte Straftaten)

Sexuelle Gewalt: 2019: 15.936 (+9 % zum Vorjahr; 43 Kinder pro Tag)
Sexueller Missbrauch: 2019: 15.701 (+9% zum Vorjahr)
Vergewaltigung und Nötigung: 2019: 235 (+20% zum Vorjahr)
Hinweis Zahlen können immer nur vorläufig sein.
Anmerkung Sorgfältiger wäre es, statt von Sexueller Gewalt und Sexuellem Missbrauch von Sexualisierter Gewalt zu sprechen, um das ungleiche Machtverhältnis zwischen Opfer und Täter:in zu verdeutlichen und um den:die Betroffene nicht wiederholt zum Objekt zu machen.
 

Fazit

Deshalb gilt es – insbesondere in Zeiten von einer Pandemie, aber auch darüber hinaus – wachsam zu sein und Verantwortung zu übernehmen. Jede:r, der:die auf strafbare Handlungen an Kindern und Jugendlichen aufmerksam wird, sollte nicht zögern und Strafanzeige erstatten!
 
Quelle: Pressekonferenz des Bundeskriminalamts 11. Mai 2021 
§ 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
§ 176a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
§ 177 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, sexuelle Vergewaltigung
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften