Sexualisierte Gewalt
Es gibt keine allgemeine Definition für Sexualisierte Gewalt. Unter dem Begriff ist die Verletzung der Intimsphäre eines Menschen durch Grenzüberschreitungen eines anderen zu verstehen. Das Opfer unterliegt dabei meist körperlich, sprachlich, seelisch, kognitiv oder die manipulativen Absichten des:der Täter:in sind komplexer als zu erwarten war. Der:Die Betroffene ist nicht in der Lage, einer sexuellen Handlung, zu der auch sprachliche und visuelle Übergriffe zählen, wissentlich zuzustimmen. Der:Die Täter:in nutzt das bestehende Machtgefälle aus, welches sich durch Alter, Geschlecht, körperliche Überlegenheit, sozialen Status oder Herkunft zeigen kann. Ein:e Täter:in kann auch mehrere dieser Merkmale verkörpern. Sex wird als Methode zur Bedürfnisbefriedigung eingesetzt und ist nicht mit einvernehmlicher Sexualität vergleichbar. Auch strafrechtlich nicht relevante Formen von sexualisierter Gewalt können sexualisierte Gewalt sein.
Prävention
(Vorbeugung/Vorsorge) ist im Gesundheitswesen ein Oberbegriff für zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten, um Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden, das Risiko der Erkrankung zu verringern oder ihr Auftreten zu verzögern (Bundesministerium für Gesundheit).
Intervention
(Einflussnahme, Einmischung, Klärung, Schlichtung) bezeichnet im pädagogischen Sinne das gezielte Eingreifen, um erwünschte Veränderungen in einem Entwicklungsprozess auszulösen und zu begleiten.
Prävention bei und Intervention von sexualisierter Gewalt
Prävention und Intervention in Institutionen ist demnach die Zusammenarbeit von Mitarbeiter:innen einer Einrichtung mit einer oder mehreren Fachleuten. Ergänzt wird diese Arbeit bei Bedarf und/oder rechtlich notwendigen Schritten durch das Hinzuziehen diverser Akteur:innen des Jugendamts, der Polizei etc.